Beschwerderegelung
Als Schule bemühen wir uns, Konflikte möglichst gar nicht entstehen zu lassen, insbesondere über gute Informationen, beginnend im Zusammenhang mit der Einschulung, auch auf Elternabenden. Eltern erhalten in Elternbriefen Informationen rund um Schulalltag und Schulleben und werden über die Lernentwicklung ihrer Kinder auf Elternsprechtagen informiert, bei besonderem Bedarf auch in verabredeten weiteren Gesprächen.
Weder große noch kleine Probleme können zwischendurch oder gar während der Unterrichtszeit einer Kollegin besprochen werden. Alle Kinder haben ein Recht auf pünktlichen Unterrichtsbeginn. Um einen Termin zu vereinbaren, können Eltern ihrem Kind eine Notiz für die betreffende Lehrkraft mitgeben oder zu den Bürozeiten im Sekretariat anrufen.
Wenn es Probleme für das eigene Kind oder mit dem Kind gibt, sind Gespräche zwischen den Kolleginnen und Eltern wichtig. Der konstruktive und sachbezogene Umgang mit Problemen dient immer einer förderlichen Entwicklung der Kinder in dieser Schule und dem Zusammenleben in der Schulgemeinschaft.
Wenn Eltern eine Beschwerde bezüglich des Gebäudes oder Schulgeländes vorbringen wollen, sollen sie sich bitte direkt an die Schulleitung wenden, denn diese leitet solche Befunde an die Gemeinde weiter, damit Schäden oder Gefährdungen möglichst schnell behoben werden. In der Regel sind wir sehr dankbar für solche Hinweise, denn viele Augen sehen mehr. Es ist unser gemeinsames Interesse, dass die Kinder in der Schule sicher sind und sich hier wohl fühlen können.
Wenn Eltern eine Beschwerde bezüglich einer Schülerin oder eines Schülers vorbringen wollen, sollten sie den Kontakt mit der Klassenlehrerin dieses Kindes und den direkten Kontakt mit den Eltern dieses Kindes suchen.
Wenn Eltern kritische Fragen zum Unterricht vorbringen wollen, sollten sie sich von der betreffenden Lehrerin einen Termin geben lassen. Das Ziel ist immer die sachliche Klärung und nach Möglichkeit die Lösung des Problems. Solche Gespräche werden protokolliert.
Die Schulleitung wird hinzugezogen, wenn es Eltern oder der Lehrkraft ratsam erscheint.
Sollte eine innerschulische Konfliktlösung nicht gelingen, können sich die Beteiligten an die Landesschulbehörde wenden.